Das Angebot an Krankenkassenprodukten ist riesig. In diesem Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um im Angebotsdschungel die passende Krankenkasse zu finden.
Die Krankenkassenprämien belasten das Haushaltsbudget stark. Entsprechend gross ist das Interesse, durch die Wahl der richtigen Krankenversicherung Geld zu sparen. Doch welche passt wirklich am besten?
Die Grundversicherung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch. Alle Gesellschaften sind verpflichtet, jede Person zu versichern. Zudem sind die Leistungen gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Alle Kassen übernehmen die identischen medizinisch notwendigen Leistungen.
Ein Dschungel an Angeboten
Trotz dieser Vorgaben gibt es grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen Schweizer Krankenkassen. In der Schweiz bieten derzeit 39 Anbieter die Grundversicherung an. Die Kassen haben zudem eine breite Auswahl an Angeboten.
Bei der Wahl der Krankenkasse schauen viele Konsumentinnen und Konsumenten vor allem auf den Preis, doch neben den Kosten spielen auch andere Aspekte eine Rolle. Welche Versicherung optimal ist, hängt auch von den persönlichen Bedürfnissen ab.
Für welches Modell und welche Franchise soll ich mich entscheiden?
Je nach Wohnort und Alter gilt eine andere Prämie. Die Schweiz ist in 42 Prämienregionen und drei Altersgruppen eingeteilt. Diese Einteilung ist bei allen Schweizer Krankenversicherungen gleich.
Alter und Wohnort haben zwar einen grossen Einfluss auf die Prämien, lassen sich aber nicht oder kaum verändern. Einen echten Gestaltungsspielraum haben Sie eigentlich nur bei der Wahl des Versicherungsmodells und der Franchise (siehe Tabelle).
Die meisten Krankenkassen bieten ähnliche Versicherungsmodelle an. Deshalb kann es hilfreich sein, zuerst das bevorzugte Modell mit der gewünschten Franchise festzulegen und anschliessend zu vergleichen, wie teuer diese konkrete Produktkombination bei den verschiedenen Anbietern ist.
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber von moneyland.ch zu den Versicherungsmodellen und zu den Franchisen.
Tipp: Wenn Sie bereits über Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitslosenversicherung gegen Unfälle versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfallversicherung ausschliessen und so zusätzlich Prämien sparen. Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 20 Prozent arbeiten, sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert.
Welche medizinischen Leistungen übernimmt die Krankenkasse?
Wie bereits erwähnt, übernehmen alle Krankenkassen in der Grundversicherung die gleichen Leistungen. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft in der Schweiz. Die Unfalldeckung der Grundversicherung gilt nur, wenn Sie keine separate Unfallversicherung haben – etwa über Ihren Arbeitgeber.
Bei alternativen Versicherungsmodellen gibt es Einschränkungen: Im Krankheitsfall müssen Sie sich zuerst an die vereinbarte Anlaufstelle wenden. Das ist je nach Produkt der Hausarzt, eine HMO-Praxis oder eine telefonische Hotline. Ebenso kann es sein, dass Sie sich nicht von der gewünschten Ärztin oder dem gewünschten Spezialisten behandeln lassen können, sondern eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt akzeptieren müssen.
Es sind jedoch nicht alle Behandlungen gedeckt. So werden Zahnbehandlungen in der Regel nicht übernommen, ausser diese sind medizinisch zwingend. Das gilt etwa nach einem Unfall oder bei schweren Erkrankungen.
Was muss ich zu Zusatzversicherungen wissen?
Obwohl die Grundversicherung alle medizinisch notwendigen Leistungen abdeckt, legen manche Konsumentinnen und Konsumenten Wert auf Zusatzversicherungen. Andere verzichten bewusst darauf. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist eine individuelle Entscheidung.
Typische Produkte sind etwa Spitalzusatzversicherungen (halbprivat oder privat), Zahnversicherungen und ambulante Zusatzversicherungen, die unter anderem Kosten für Alternativmedizin und Fitness-Abos übernehmen.
Beim Krankenkassen-Wechsel sehen sich Versicherte oft mit der Frage konfrontiert, ob sie für die Grund- und Zusatzversicherung den gleichen Anbieter wählen sollen. Es ist problemlos möglich, die Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Versicherern abzuschliessen. Der Zusatzversicherer darf Ihnen deswegen nicht kündigen oder Sie benachteiligen. Allenfalls entsteht ein kleiner administrativer Mehraufwand, wenn Rechnungen bei zwei Anbietern eingereicht werden müssen.
Beim Wechsel der Zusatzversicherung müssen Sie einiges beachten. Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht keine Aufnahmepflicht: Gesellschaften dürfen Anträge für die Zusatzversicherung ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Wichtig ist, zuerst die Zusage der neuen Kasse abzuwarten, bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Die Kündigungsfristen liegen meist Ende September, teilweise schon Ende Juni. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wie gut ist der Service bei der Krankenkasse?
Beim Service gibt es grössere Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Je nach individuellen Bedürfnissen sind die Anforderungen an die Krankenversicherungen unterschiedlich: Einige Kundinnen und Kunden schätzen eine Filiale in der Nähe, während anderen eine gute App wichtig ist. Weitere Aspekte beim Thema Servicequalität sind die Erreichbarkeit des Kundendienstes oder wie lange es dauert, bis Rechnungen zurückerstattet werden.
Wie zufrieden die Versicherten mit diesen Leistungen sind, zeigt die Kundenzufriedenheits-Umfrage von moneyland.ch. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind deutlich: Die am besten bewertete Krankenkasse erreicht 8 von 10 Punkten, die am schlechtesten bewertete nur 7 von 10 Punkten.
So wechseln Sie die Krankenkasse
Ein Wechsel der Grundversicherung ist einfach möglich, wenn Sie die Schritte in der richtigen Reihenfolge beachten:
- Prämien vergleichen: Nutzen Sie den Krankenkassen-Vergleich von moneyland.ch, um die passende Kasse zu finden.
- Offerten prüfen: Bestellen Sie Offerten und überprüfen Sie die Konditionen.
- Neue Grundversicherung abschliessen: Melden Sie sich beim gewünschten Anbieter an und warten Sie die Bestätigung ab.
- Bisherige Grundversicherung kündigen: Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis Ende November bei Ihrem bisherigen Anbieter eintreffen.
Weitere Informationen:
Unabhängiger Vergleich für Schweizer Krankenkassen
Wie können Sie Ihre Krankenkasse kündigen?