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Versicherungen

Was zahlen Krankenkassen an Brillen und Kontaktlinsen?

29. Oktober 2025 - Daniel Dreier

In diesem Ratgeber finden Sie heraus, was Schweizer Krankenkassen an die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Augentraining und Laserkorrekturen zahlen.

Welche Schweizer Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Augenlaserbehandlungen und Sehtraining? moneyland.ch gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen und Kostenübernahmen der verschiedenen Schweizer Krankenkassen, der Unfallversicherung und Invalidenversicherung.

1. Obligatorische Krankenversicherung
2. Zusatzversicherungen (mit detailliertem Vergleich)
3. Unfallversicherung
4. Invalidenversicherung

1. Obligatorische Krankenversicherung

Übernimmt die Grundversicherung Brillen und Kontaktlinsen für Kinder?

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt Brillen und Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre. Pro Jahr und Kind können bis zu 180.67 Franken geltend gemacht werden.

Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene?

Brillen und Kontaktlinsen werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

In diesen Fällen können Sie, unabhängig von Ihrem Alter, bis zu 180.67 Franken pro Jahr an die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen aus der obligatorischen Krankenversicherung beanspruchen:

  • Die Fehlsichtigkeit ist krankheitsbedingt.
  • Die Fehlsichtigkeit ist medikamentenbedingt.
  • Die Brille oder die Kontaktlinsen sind im Rahmen einer augenchirurgischen Behandlung notwendig.

Bei bestimmten Sehschwächen, die mit einer Brille nicht vollständig korrigiert werden können, sind auch Kontaktlinsen bis zu einem Höchstbetrag von 271 Franken alle zwei Jahre pro Auge versichert:

  • Anisometropie mit einer Fehlsichtigkeit von 3.0 Dioptrien oder mehr.
  • Astigmatismus mit einer Fehlsichtigkeit von -3.0 Dioptrien oder mehr.
  • Hyperopie (Weitsichtigkeit) mit einer Fehlsichtigkeit von +6.0 Dioptrien oder mehr.
  • Myopie (Kurzsichtigkeit) mit einer Fehlsichtigkeit von -8.0 Dioptrien oder mehr.

Die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen werden bis zu einem Höchstbetrag von 632.34 Franken pro Brille beziehungsweise pro Auge (bei Kontaktlinsen) übernommen, wenn Sie von einer dieser Erkrankungen betroffen sind:

  • Defekte Iris
  • Irregulärer Astigmatismus
  • Erkrankungen oder Verletzungen der Hornhaut (auch in der Erholungsphase nach einer Hornhautoperation)

Übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Augenlaseroperationen?

Nein, Augenlaserkorrekturen werden von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen.

Übernimmt die obligatorische Krankenversicherung Sehtrainings?

Nein, die obligatorische Krankenversicherung übernimmt keine Leistungen für Sehtrainings.

 

2. Zusatzversicherung

Übernimmt die Zusatzversicherung in der Schweiz die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen?

Das hängt davon ab, welche freiwillige Krankenzusatzversicherung Sie abgeschlossen haben. In der untenstehenden Tabelle finden Sie alle Zusatzversicherungen, welche die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen.

Übernimmt meine Krankenzusatzversicherung die Kosten für eine Augenlaserbehandlung?

Einige Schweizer Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Augenlaserbehandlungen. Diese finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Werden Sehtrainings von der Zusatzversicherung übernommen?

Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen keine Kosten für Sehtrainings. Es gibt jedoch einige Zusatzversicherungen, die Beiträge im Rahmen ihrer speziellen Leistungen zur Förderung der Gesundheit anbieten.

Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen, Augenlaserkorrektur und Sehtraining

Zusatzversicherung Brillen
& Kontaktlinsen
Augenlaserkorrektur Sehtraining
Agrisano
Agri Spezial
CHF 200 pro
720 Tagen.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Aquilana
Plus
Kinder: 90%,
maximal CHF 250
pro Kalenderjahr.

Erwachsene: 90%,
maximal CHF 250
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Assura
Complementa Extra
CHF 100 pro
Kalenderjahr.
Jährliche Zuschüsse
können bis CHF 500
kumuliert werden.
CHF 100 pro
Kalenderjahr.
Jährliche Zuschüsse
können bis CHF 500
kumuliert werden.
Nicht versichert.
Atupri
Intense
75%, maximal CHF
350 pro Kalenderjahr.
75%, maximal
CHF 1500 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert.
Atupri
Mivita Reala
50%, maximal CHF
300 pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
AXA
Complet
CHF 300 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
AXA
Plus
CHF 150 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Birchmeier
Krankenkasse
Plus 2
Kinder: 75%,
maximal CHF 200
pro Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 200
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Concordia
Diversa
Kinder: CHF 150 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 150
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Concordia
Diversa Care
Kinder: CHF 200 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 200
pro 3 Kalenderjahre.
50%, maximal
CHF 400 pro 5
Kalenderjahre.
Nicht versichert.
Concordia
Diversa Plus
Kinder: CHF 250 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 250
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Concordia
Diversa Premium
Kinder: CHF 300 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 300
pro 3 Kalenderjahre.
50%, maximal
CHF 600 pro 5
Kalenderjahre.
Nicht versichert.
CSS
Myflex Balance
Kinder: CHF 150 pro
Fall.

Erwachsene: CHF 150
pro Kalenderjahr.
Kinder: CHF 150
pro Fall.

Erwachsene:
CHF 150 pro
Kalenderjahr.
50%, maximal
CHF 250 pro
Kalenderjahr.
CSS
Myflex Economy
Nicht versichert. Nicht versichert. 50%, maximal
CHF 150 pro
Kalenderjahr.
CSS
Myflex Premium
Kinder: CHF 300 pro
Fall.

Erwachsene: CHF 300
pro Kalenderjahr.
Kinder: CHF 300
pro Fall.

Erwachsene:
CHF 300 pro
Kalenderjahr.
50%, maximal
CHF 500 pro
Kalenderjahr.
EGK
Sun (1,2,3 und Flex)
Kinder: CHF 200 pro 2
Kalenderjahre.

Erwachsene: CHF 200
pro 3 Kalenderjahre.
CHF 200 pro 3
Kalenderjahre.
80%, maximal
CHF 2600 pro
Kalenderjahr.
Einsiedler
Krankenkasse
Optima
CHF 150 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Einsiedler
Krankenkasse
Premium
CHF 200 pro
Kalenderjahr.
CHF 1000
(einmalig).
Nicht versichert.
Galenos
Maxica I
90%, maximal CHF 50
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Galenos
Maxica II
90%, maximal CHF 100
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Galenos
Maxica III
90%, maximal CHF 200
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Glarner
Krankenversicherung
Premium
CHF 200 pro
Kalenderjahr.
CHF 1000
(einmalig).
Nicht versichert.
Glarner
Krankenversicherung
Zusatz Allgemein
CHF 200 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung 2
CHF 100 pro 3
Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung 3
CHF 150 pro 3
Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung 4
CHF 200 pro 3
Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Groupe Mutuel
Optimum
Kinder: CHF 100 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 250
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Helsana
Completa
90%, maximal CHF 300
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Helsana
Completa Plus
(freiwilliger Zusatz
für Helsana Completa)
90%, maximal CHF 200
pro Kalenderjahr
(zusätzlich zu Completa).
100%, maximal
CHF 500 pro
Auge, pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert.
Helsana
Top
90%, maximal CHF 150
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Innova
Sanvita Plus Zwei
Kinder: 75%, maximal
CHF 200 pro pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: 75%,
maximal CHF 200 pro
3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
KPT
Pulse Premium
CHF 500 pro 3
Kalenderjahre.
CHF 600 pro
Auge (einmalig).
Nicht versichert.
KPT
Pulse Top
CHF 250 pro 3
Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Steffisburg
Invita Light /
Invita Standard
90%, maximal CHF 100
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Steffisburg
Invita Flex
90%, maximal CHF 150
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Steffisburg
Vario
Kinder: CHF 200 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene zwischen
19 und 40 Jahre:
CHF 100 pro 3
Kalenderjahre.
Ab 41 Jahre: CHF 200
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Steffisburg
Vario Plus
Kinder: CHF 400 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 400
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Visperterminen
Plus Zwei
Kinder: 75%,
maximal CHF 200 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: 75%,
maximal CHF 200 pro
3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Wädenswil
SC 2
80%, maximal CHF 100
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Wädenswil
SC 3
80%, maximal CHF 150
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Krankenkasse
Wädenswil
SC 4
80%, maximal CHF 250
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
ÖKK Start CHF 80 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
ÖKK
Natur Midi
(freiwilliger
Zusatz für
ÖKK Start)
CHF 80 pro
Kalenderjahr, zusätzlich
zu den Leistungen
von ÖKK Start.
Die jährlichen Leistungen
können bis zu zwei
Kalenderjahre kumuliert
werden (CHF 160).
Nicht versichert. Nicht versichert.   
ÖKK
Natur Plus
(freiwilliger
Zusatz für
ÖKK Start)
CHF 200 pro
Kalenderjahr, zusätzlich
zu den Leistungen von
ÖKK Start.
Die jährlichen Leistungen
können bis zu zwei
Kalenderjahre kumuliert
werden (CHF 400).
CHF 500
(einmalig)
Nicht versichert.
ÖKK
Prävention
(freiwilliger
Zusatz für
ÖKK Start)
Nicht versichert. Nicht versichert. 50%, maximal
CHF 300 pro
Kalenderjahr.
Rhenusana
Rhenuplus Gold
90%, maximal CHF 200
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Rhenusana
Rhenuplus Platin
90%, maximal CHF 400
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert Nicht versichert
Rhenusana
Rhenuplus Silber
90%, maximal CHF 100
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Rhenusana
Lifecycle
(freiwilliger
Zusatz für Silber,
Gold, und Platin)
Zusätzlich CHF 150 pro
Kalenderjahr.
50%, maximal
CHF 1500 pro
Auge.
Nicht versichert.
Sanitas
Vital Basic /
Vital Smart
CHF 300 pro
3 Kalenderjahre.
CHF 300 pro
3 Kalenderjahre.
Nicht versichert.
Sanitas
Vital Premium
CHF 600 pro
3 Kalenderjahre.
CHF 600 pro
3 Kalenderjahre.
Nicht versichert.
SLKK
QualiCare Basis
75%, maximal CHF 200
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
SLKK
QualiCare Comfort
75%, maximal CHF 300
pro Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Sodalis
Sana
Kinder: 50%, maximal
CHF 100 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: 50%,
maximal CHF 150 pro
3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Sodalis
Sana Plus
Kinder: CHF 200 pro
Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 400
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Sumiswalder
Krankenpflege-Zusatz
CHF 200 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Swica
Completa Forte
90%, maximal
CHF 900 pro 3
Kalenderjahre.
90%, maximal
CHF 500 pro
Kalenderjahr.
90%, maximal
CHF 300 pro
Kalenderjahr.
Swica
Completa Top
90%, maximal
CHF 200 pro 3
Kalenderjahre.
90%, maximal
CHF 500 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert.
Swica
Praevita
(freiwilliger
Zusatz für
Completa
Top/Forte)
Nicht versichert. Nicht versichert. 50% der Kosten,
die nicht bereits
durch Forte
versichert sind,
maximal CHF 300
pro Kalenderjahr.
Swica
Optima
(freiwilliger
Zusatz für
Completa
Top/Forte)
90% der Kosten,
die nicht bereits
durch Top, Forte und
Suplementa versichert
sind, maximal CHF 300
pro 3 Kalenderjahre.
90% der Kosten,
die nicht bereits
durch Top oder
Forte versichert
sind, maximal
CHF 1500 pro
Kalenderjahr.
90% der Kosten,
die nicht bereits
durch Forte und
Praevita versichert
sind, maximal
CHF 300 pro
Kalenderjahr.
Swica
Supplementa
(freiwilliger
Zusatz für
Completa
Top/Forte)
90% der Kosten,
die nicht bereits
durch Top, Forte und
Optima versichert sind,
maximal CHF 300
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Sympany
Plus
Kinder: CHF 270
pro Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 270
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Sympany
Premium
Kinder: CHF 420
pro Kalenderjahr.

Erwachsene: CHF 420
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Visana
Ambulant II
Kinder: 90%,
maximal CHF 200
pro Kalenderjahr.

Erwachsene: 90%,
maximal CHF 200
pro 3 Kalenderjahre.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Visana
Ambulant III
90%, maximal
CHF 250 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Vita Surselva
Algemeiner Zusatz
50%, maximal
CHF 250 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.
Vita Surselva
Cumpletta
50%, maximal
CHF 250 pro
Kalenderjahr.
Nicht versichert. Nicht versichert.

 

Die Daten in der obigen Tabelle wurden von moneyland.ch auf der Grundlage der von den Schweizer Krankenversicherern im Oktober 2025 veröffentlichten Informationen zusammengestellt. Es ist jedoch ratsam, diese Informationen vor dem Kauf direkt bei der Krankenversicherung zu überprüfen.

 

Gilt die Franchise meiner Krankenkasse?

In der obligatorischen Krankenversicherung gelten immer Franchise und Selbstbehalt. Bei den Zusatzversicherungen können die Franchisen je nach Versicherungsdeckung variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder in den Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung, welcher Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen, Augenlasern und Sehtraining gilt.

Sind bereits bestehende Augenkrankheiten von der Schweizer Krankenversicherung gedeckt?

In der Regel haben Sie auch dann Anspruch auf Versicherungsleistungen für Brillen und Kontaktlinsen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits eine Sehschwäche hatten.

Bei den Zusatzversicherungen haben Sie jedoch oft Karenzfristen (beispielsweise ein Jahr) zu beachten, insbesondere bei Augenlaserkorrekturen. In diesem Fall können Sie erst nach Ablauf der Wartezeit Versicherungsleistungen beanspruchen.

3. Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung, die Sie über Ihren Schweizer Arbeitgeber abschliessen, deckt die Kosten für den Ersatz von Sehhilfen, die bei einem Unfall beschädigt werden, bei dem Sie auch körperliche Schäden erleiden.

4. Invalidenversicherung

Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Kosten für Korrektionsbrillen, wenn diese für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als notwendig erachtet werden und medizinische Mittel nicht ausreichen. Die Kostenübernahme für Brillengestelle ist auf maximal 150 Franken beschränkt.

Kontaktlinsen werden übernommen, wenn sie als notwendiger Ersatz für eine Brille gelten.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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