Steuern machen einen grossen Teil der Kosten für den Besitz eines Autos aus. In diesem Ratgeber erklärt Ihnen moneyland.ch die obligatorischen Steuern, die für alle Autobesitzerinnen und Autobesitzer gelten, sowie die zusätzlichen Steuern, die in bestimmten Situationen anfallen können.
Alle Privatfahrzeuge mit Schweizer Kontrollschild unterliegen der Schweizer Motorfahrzeugsteuer (auch Strassensteuer genannt). Die Steuer wird auf kantonaler Ebene erhoben. Die Höhe der Steuer hängt also vom Kanton ab, in dem Ihr Auto zugelassen ist.
Die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer variiert von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen basiert die Steuer ausschliesslich auf dem Gewicht Ihres Fahrzeugs, in anderen werden auch die Leistung und die CO2-Emissionen berücksichtigt. Die Details finden Sie auf der untenstehenden Karte.
Wenn Sie Schweizer Autobahnen benutzen, müssen Sie die jährlichen Autobahngebühren in Höhe von 40 Franken pro Kalenderjahr zahlen – genauer gesagt für den Zeitraum von 14 Monaten zwischen Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres.
Sie bezahlen diese Steuer im Voraus durch den Kauf einer Vignette. Sie können diese Vignette an zahlreichen Schweizer Tankstellen und Supermärkten, an Zollämtern an der Schweizer Grenze und bei vielen europäischen Automobilclubs erwerben. Sie müssen die Vignette an der Windschutzscheibe anbringen, um zu belegen, dass Sie die Gebühren für dieses Fahrzeug bezahlt haben.
Tipp: Viele Schweizer Händler bieten im Rahmen von Sonderaktionen Rabatte auf Autobahnvignetten an. Beispielsweise können Supermärkte Kundinnen und Kunden, die für einen bestimmten Betrag einkaufen, vergünstigte Autobahnvignetten anbieten. Diese Rabatte können bis zu 50 Prozent betragen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine digitale Autobahnvignette zu erwerben. Diese digitale Version ist über das Webportal Via des Bundes für 40 Franken pro Kalenderjahr ohne zusätzliche Gebühren erhältlich.
Eine digitale Vignette ist mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft. Dies ist vorteilhaft, wenn Sie austauschbare Kennzeichen verwenden oder wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres das Auto wechseln, aber Ihre bestehenden Kennzeichen behalten. Wichtig: Seien Sie vorsichtig bei anderen Websites, die digitale Autobahnvignetten zu überhöhten Preisen verkaufen.
Die Einkommensteuer hängt zwar nicht direkt mit dem Besitz eines Autos zusammen. Ob Sie ein Auto besitzen, kann sich aber auf die Höhe Ihrer Einkommensteuern auswirken. Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, können Sie einen Steuerabzug für das Pendeln mit dem Auto geltend machen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie für einen Arbeitgeber arbeiten und es Ihnen aufgrund Ihrer Situation schwer oder unmöglich ist, den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Bei der Bundessteuer beträgt der Abzug 75 Rappen pro Kilometer, bis zu einer Obergrenze von 3300 Franken pro Jahr. Viele Kantone gewähren ebenfalls Steuerabzüge für das Pendeln mit dem Auto.
Muss ich Gewinne aus dem Weiterverkauf meines Autos versteuern?
Nein. Wenn Sie Ihr Privatfahrzeug gegenüber dem Kaufpreis mit einem Gewinn verkaufen, müssen Sie den Kapitalgewinn nicht versteuern.
Autos, die Sie besitzen, zählen zu Ihrem steuerpflichtigen Vermögen für die von den Schweizer Kantonen und Gemeinden erhobenen Vermögenssteuern. Allerdings müssen Sie nicht den Neuwert Ihres Autos angeben, sondern den tatsächliche Barwert Ihres Autos am Ende des betreffenden Steuerjahres.
Jeder Kanton hat seine eigene Tabelle zur Ermittlung des Steuerwerts eines Autos. In der Regel entspricht der steuerpflichtige Wert Ihres Autos dem von Ihnen bezahlten Preis abzüglich 30 bis 40 Prozent pro Kalenderjahr, je nach Kanton.
Die reguläre Mehrwertsteuer (MWST) wird auf den Preis des Autos selbst sowie auf verschiedene weitere Dinge erhoben. Dazu gehören Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen, Wartungen, Ersatzteile und viele andere Anschaffungen im Zusammenhang mit einem Auto.
Diesel und bleifreies Benzin unterliegen sowohl einer Mineralölsteuer als auch einen Mineralölsteuerzuschlag. Zusammen betragen diese Steuern derzeit 79.57 Rappen pro Liter für Diesel und 76.82 Rappen pro Liter für bleifreies Benzin (Stand: 2026). Darüber hinaus gibt es eine CO2-Ausgleichsabgabe, die Treibstoffverkäufer entrichten müssen, wobei die Verkäufer den Treibstoffpreis um bis zu fünf Rappen pro Liter erhöhen dürfen, um die Kosten dieser Abgabe zu kompensieren. Zusätzlich zahlen Sie die reguläre Mehrwertsteuer auf Treibstoffe.
Beispiel: Im Laufe eines Jahres kaufen Sie 1000 Liter bleifreies Benzin zu einem Durchschnittspreis von 1.70 Franken pro Liter, bezahlen also insgesamt 1700 Franken. Von diesen 1700 Franken entfallen rund 768 Franken auf die Mineralölsteuer und bis zu 50 Franken auf die CO2-Ausgleichsabgabe.
Darüber hinaus bezahlen Sie noch etwas mehr als 75 Franken Mehrwertsteuer. Sie bezahlen also insgesamt über 893 Franken Steuern für das Tanken Ihres Autos.
Wird ein Auto erstmals in die Schweiz importiert, unterliegt es einer Automobilsteuer in Höhe von 4 Prozent des Fahrzeugwertes. Diese indirekte Steuer erhöht den Kaufpreis eines Autos für Sie als Käufer.
Die CO2-Steuer ist eine weitere indirekte Steuer, welche die Preise von Autos in der Schweiz beeinflusst. Autohändler müssen die CO2-Steuer zahlen, wenn der durchschnittliche Emissionswert der von ihnen importierten Neuwagen 93.6 Gramm CO2 pro Kilometer übersteigt.
Autoleasing und Steuern
Die wichtigsten Steuern, die für den Besitz eines Autos gelten – wie Motorfahrzeugsteuern, Autobahngebühren und Steuern auf Kraftstoff – gelten auch, wenn Sie Ihr Auto leasen. Die indirekten Steuern, die sich auf die Preise von Autos auswirken, beeinflussen auch die Kosten für das Leasing.
Es gibt jedoch auch Unterschiede: Sie können die von Ihnen gezahlten Leasingraten nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, und das Auto zählt nicht als steuerpflichtiges Vermögen.
Sie zahlen Mehrwertsteuer auf die Leasingzahlungen. Diese Steuer ist in den Leasingraten enthalten.
Sonstige steuerähnliche Abgaben und Gebühren
Die obligatorische Motorfahrzeugkontrolle sind mit Gebühren verbunden. Um auf öffentlichen Strassen in der Schweiz fahren zu dürfen, müssen Sie Ihr Auto einer periodischen Fahrzeugprüfung unterziehen. Die erste Motorfahrzeugkontrolle ist nach den ersten fünf Jahren, nach Inverkehrssetzung fällig. Drei Jahre später müssen Sie das Auto einer weiteren Prüfung unterziehen. Danach müssen Sie Ihr Auto alle zwei Jahre zur Motorfahrzeugkontrolle vorführen. Die Prüfungsgebühren variieren je nach Kanton, betragen aber in der Regel mindestens 50 Franken.
Einige öffentliche Parkplätze in der Schweiz sind mit Parkuhren ausgestattet und sind nur gegen Gebühr nutzbar. Andere Parkplätze – allgemein als Parkplätze der blauen Zone bekannt – können Sie werktags zwischen 8 bis 19 Uhr mit einer Parkscheibe für jeweils eine Stunde kostenlos nutzen, nachts und sonntags ohne zeitliche Begrenzung. Viele Gemeinden bieten Parkausweise an, mit denen Sie auf Parkplätzen der blauen Zone in der Nähe Ihres Wohnortes unbegrenzt parkieren können. Die Kosten für diese Ausweise variieren je nach Gemeinde, betragen aber in der Regel mehrere hundert Franken pro Jahr.
Früher verpflichtete der Besitz eines Autos mit Radio zur Zahlung der jährlichen Radio- und Fernsehabgabe. Heute müssen mit wenigen Ausnahmen alle Schweizer Haushalte diese von Serafe eingezogene Abgabe zahlen. Die Jahresgebühr gilt auch für Autoradios.
Mautgebühren werden nur für wenige private Tunnel und Strassen in der Schweiz erhoben. Ein Beispiel ist der Munt-la-Schera-Tunnel in Graubünden. Bei Reisen in andere Länder müssen jedoch auch ausländische Mautgebühren berücksichtigt werden.
Bussen können erhebliche Kosten verursachen
Wenn Sie sich an die Strassenverkehrsordnung halten, tragen Sie nicht nur zur Sicherheit im Strassenverkehr bei: Sie schonen auch Ihr Portemonnaie. Die Polizei darf Bussen für Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung in Höhe von bis zu 10’000 Franken verhängen.
Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen zwischen 20 und 260 Franken, je nach Art der Strasse und der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung in Kilometern pro Stunde. Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung wird Strafanzeige gegen Sie erstattet, was hohe Rechtskosten und sogar eine mögliche Inhaftierung und Beschlagnahmung Ihres Fahrzeugs nach sich ziehen kann.
Hohe Bussen sind auch für falsches Parkieren und unnötigen Lärm möglich – wenn Sie beispielsweise den Motor unnötig laufen lassen.
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