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Au-pairs in der Schweiz: die 10 besten Tipps

2. März 2023 - Daniel Dreier

Worauf müssen Au-pairs bei einem Aufenthalt in der Schweiz achten? Im folgenden Ratgeber-Artikel finden Sie die besten Tipps von moneyland.ch.

Eine Anstellung als Au-pair kann eine aufregende und bereicherende Lebenserfahrung sein. Damit Ihr Au-pair-Aufenthalt in der Schweiz möglichst reibungsfrei verläuft und nicht zu einer Kostenfalle wird, sollten Sie die folgenden zehn Tipps berücksichtigen.

1. Au-pair-Vertrag unterzeichnen

Wenn Sie in der Schweiz als Au-pair arbeiten möchten, müssen Sie in einem ersten Schritt nach einer geeigneten Gastfamilie Ausschau halten. Dafür nehmen Sie am besten die Dienste einer der zahlreichen Au-pair-Vermittlungsstellen in Anspruch. Sind Sie einmal fündig geworden, sollten Sie und Ihre Gastfamilie vor Ihrer Abreise eine Vereinbarung unterzeichnen.

Im Au-pair-Vertrag sollten alle wesentlichen Einzelheiten geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise genauere Angaben zur Aufenthaltsdauer, zu den Arbeits- und Ferienzeiten, zur Art der Unterkunft, zum Sprachkurs und Taschengeld (in der Schweiz «Sackgeld» genannt). Massgebend für Ihre Anstellungsbedingungen als Au-pair ist der kantonale «Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer», wovon je ein Exemplar an die Gastfamilie, die zuständige Arbeitsmarktbehörde und Sie als Au-pair geht.

Beachten Sie, dass eine Bewilligung sowohl vom Kanton als auch vom Bund abgesegnet werden muss. Ein Bewilligung kann gut zwei Monate dauern. Eine frühzeitige Anmeldung ist deshalb empfehlenswert.

2. Sozial- und Unfallversicherungen abschliessen

Die Anstellung als Au-pair ist einem normalen Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Als Au-pair sind Sie ab 18 Jahren beitragspflichtig und müssen für die Hälfte der anfallenden Kosten für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV) aufkommen. Diese Sozialabgaben werden automatisch von Ihrem Au-pair-Lohn abgezogen – wobei hier die Summe von Taschengeld und Naturallohn als Berechnungsgrundlage dient. Damit das möglich ist, muss Ihre Gastfamilie einen Versicherungsausweis bei der Sozialversicherungsanstalt des Wohnkantons beantragen.

Bezüglich Unfallversicherung muss Ihre Gastfamilie für die so genannte Betriebsunfallversicherung (BU) aufkommen, während die so genannte Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) von Ihnen als Au-pair übernommen wird. Es kann aber auch sein, dass die Gastfamilie die NBU-Prämien freiwillig für Sie übernimmt.

3. Günstige Krankenversicherung abschliessen

Für Aufenthalte ab 3 Monaten müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse oder einer gleichwertigen Alternative versichert sein. Die Krankenkassenprämien müssen mindestens zur Hälfte von der Gastamilie finanziert werden. Die günstigste Krankenkasse-Grundversicherung finden Sie im unabhängigen Vergleich auf moneyland.ch. Prüfen Sie darüber hinaus Alternativ-Krankenversicherungen, wie es sie auch für Studierende gibt. Diese sind häufig noch wesentlich günstiger als Standard-Krankenkassen.

4. Aufenthaltsdauer einhalten

Grundsätzlich darf sich ein Au-pair bis zu 12 Monate in der Schweiz aufhalten. Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten können ihren Aufenthalt auf maximal 24 Monate verlängern. Auch bezüglich Alter gibt es Einschränkungen: So müssen Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Für alle anderen Staaten gilt ein Maximalalter von 25 Jahren.

5. Aufgaben besprechen

Als Au-pair kümmern Sie sich hauptsächlich um die Kinderbetreuung. Daneben können Sie auch im Haushalt der Gasteltern mithelfen. Allerdings dürfen Sie nur leichte Hausarbeiten verrichten. Im Gegenzug haben Sie als Au-pair Anrecht auf freie Kost und Logis in Form eines eigenen Zimmers sowie ein Taschengeld. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollten Sie Ihre Aufgaben im Vorfeld mit Ihrer zukünftigen Gastfamilie absprechen.

6. Taschengeld kontrollieren

In der Schweiz werden Au-pairs mit einem Taschengeld («Sackgeld») entlöhnt sowie einem pauschalen Naturallohn in Form von Kost und Logis. Das Taschengeld ist alters- und kantonsabhängig und bewegt sich in der Regel zwischen 500 und 800 Franken im Monat. Sollten Au-pairs erkranken oder verunfallen, so haben sie ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch für Urlaubs- und Feiertage.

7. Sprachkurs absolvieren

Als Au-pair müssen Sie einen Sprachkurs in der Sprache Ihres Aufenthaltsortes absolvieren. In der Deutschschweiz ist Deutsch die Hauptsprache, in der Westschweiz Französisch und im Tessin Italienisch. Bei einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr muss ein Sprachkurs mindestens 120 Stunden aufweisen, das heisst drei Stunden pro Woche. Für die Kurskosten muss Ihre Gastfamilie aufkommen.

Zum Sprachkurs kommen Sie entweder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf Kosten der Gastfamilie oder mit dem Auto, welches ein Elternteil selbst fährt oder Ihnen zur Verfügung stellt (wenn Sie einen international gültigen Fahrausweis haben).

8. Nicht zu lange arbeiten

Als Au-pair dürfen Sie höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeiten sind so einzurichten, dass Sie einen Sprachkurs belegen können. Die Gastfamilie muss Ihnen mindestens einen Tag pro Woche frei geben.

Der Ferienanspruch hängt von Ihrem Alter ab. Bis zum 20. Lebensjahr haben Au-pairs fünf Wochen Ferien pro Jahr zugute, danach vier Ferienwochen. Das Arbeiten an Feiertagen ist nur ausnahmsweise gestattet.

9. Günstiges Konto eröffnen

Gerade für einen kürzeren Aufenthalt ist die Eröffnung eines Schweizer Kontos nicht unbedingt nötig.

Auch eine Schweizer Kreditkarte brauchen Sie nicht. Praktisch überall können Sie ausserdem mit Debitkarten zahlen.

Wenn Sie trotzdem ein Schweizer Konto eröffnen möchten (und zum Beispiel längere Zeit in der Schweiz sind): Das günstigste Schweizer Konto (inklusive Debitkarte) finden Sie mit dem Konto-Vergleich auf moneyland.ch. Für Jugendliche und Personen in Ausbildung offerieren Schweizer Banken meistens SpezialangeboteBeachten Sie, dass es Schweizer Banken gibt, die Kundinnen und Kunden nicht akzeptieren, die ihren Wohnsitz nur kurzzeitig in der Schweiz haben.

Wenn Sie die Schweiz wieder verlassen, kann es sein, dass Sie Ihr Konto auflösen müssen. Wird das Konto weitergeführt,  fallen hohe Gebühren für ein Konto für Kundinnen und Kunden ohne Wohnsitz in der Schweiz an.

10. Spartipps

Die Schweiz ist eines der teuersten Länder der Welt. Damit Sie Ihr Taschengeld nicht für alltägliche Besorgungen gleich wieder verbrauchen, lohnt es sich, die praktischen Spartipps im Magazin auf moneyland.ch zu befolgen.

Weitere Informationen:
Neu in der Schweiz?
Finanztipps im Magazin von moneyland.ch
Schweizer Handy-Prepaid-Angebote: Fragen und Antworten
Prepaid-Kreditkarten: Das müssen Sie wissen
Studentenkonten im Schweizer Vergleich
Krankenkassen-Vergleich
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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