Wer die Säule 3a vergass oder kein Geld dafür hatte, konnte die entstandene Lücke bisher nicht schliessen. Das ändert sich jetzt: Im Jahr 2026 können erstmals verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachträglich überwiesen werden.
Dadurch stellt sich eine neue Frage: Soll ich bereits in diesem Jahr in die Säule 3a einzahlen? Oder ist eine spätere Einzahlung für mich sinnvoller? Eine zentrale Rolle spielen dabei die Auswirkungen auf die Steuerrechnung.
Für viele Personen bleibt die jährliche Einzahlung in die Säule 3a sinnvoll. Je nach Situation kann es jedoch steuerlich vorteilhafter sein, den Beitrag erst später einzuzahlen und die neue Nachzahlungsmöglichkeit zu nutzen.
Das Wichtigste zur Säule 3a
Mit der Säule 3a bauen Sie Ihre private Altersvorsorge auf. Die wichtigsten Merkmale der dritten Säule sind:
- Maximalbetrag: Pro Jahr dürfen Sie höchstens den Maximalbetrag einzahlen. Für Angestellte mit Pensionskasse sind es 7258 Franken (Stand 2025). Für Personen ohne Pensionskasse gelten andere Beträge.
- Steuerabzug: Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vollständig von den Steuern abziehen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Einkommen und Wohnort ab – typischerweise sparen Angestellte jährlich zwischen 600 und 2000 Franken.
- Konto, Wertschriften oder Versicherung: Die Säule 3a wird als Konto, Wertschriftenlösung oder Versicherung angeboten. Beim Konto erhalten Sie einen Zins wie auf einem Sparkonto. Bei Wertschriften wird das Vorsorgegeld investiert – meist in Aktien und je nach Produkt auch in weitere Anlagen. Versicherungslösungen sind für den Vermögensaufbau in der Regel weniger geeignet.
- Eingeschränkte Verfügbarkeit: Sie können Vermögen aus der Säule 3a in der Regel erst ab dem 60. Lebensjahr beziehen. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich klar definierten Fällen möglich.
Wann lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a im aktuellen Jahr?
Für Angestellte, die bereits fest im Berufsleben stehen und ein stabiles Einkommen haben, ist die Einzahlung im laufenden Jahr in der Regel sinnvoll. Wenn es finanziell möglich ist, sollten Sie jeweils den Maximalbetrag einzahlen.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Arbeitspensum vorübergehend reduziert haben oder für das aktuelle Jahr hohe andere Abzüge in der Steuererklärung geltend machen möchten
Wann sollte ich die Einzahlung in die Säule 3a verschieben?
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die noch einen tiefen Lohn haben und in den kommenden Jahren mit einem höheren Lohn rechnen, sollten eine Einzahlung in die Säule 3a eher verschieben. Dasselbe gilt für Lehrlinge, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens fällt die Steuerersparnis einer 3a-Einzahlung höher aus, wenn auch der Lohn höher ist. Zweitens ist das Geld in der dritten Säule bis zum 60. Altersjahr gebunden und kann nur in klar definierten Fällen vorzeitig bezogen werden. Deshalb ist es sinnvoll, zuerst einen Notgroschen aufzubauen, bevor Sie Geld in die Säule 3a einbezahlen. Falls Sie Schulden haben, sollten sie diese zuerst zurückbezahlen.
Auch Angestellte, die sich im laufenden Jahr in die Pensionskasse einkaufen oder bestimmte Arbeiten an einer Immobilie ausführen, sollten in Betracht ziehen, in diesem Jahr nicht in die Säule 3a einzuzahlen. Für dieses Steuerjahr sind bereits hohe Abzüge möglich, was die Steuerrechnung deutlich reduziert. In solchen Fällen ist es meist sinnvoller, die Einzahlung in die Säule 3a zu verschieben und erst später nachzuholen – sinnvollerweise in einem Jahr mit weniger Abzügen.
Was gilt für Selbstständige?
Personen ohne Pensionskasse können nachträglich – wie Angestellte – maximal 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen.
Wenn Selbstständige ohne Pensionskasse im laufenden Jahr einzahlen, können sie grundsätzlich 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Dabei gilt aktuell ein Maximalbetrag von 36’288 Franken.
Im Klartext: Selbstständige mit einem Erwerbseinkommen von mehr als 36’290 Franken, die mehr als 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen möchten, müssen dies im laufenden Jahr tun. Nachträgliche Einzahlungen sind bei ihnen auf 7258 Franken pro Jahr beschränkt.
Welche Voraussetzungen gelten für die nachträgliche Einzahlung?
Damit Sie nachträglich in die Säule 3a einzahlen können, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Nachzahlungen sind für die vergangenen zehn Jahre möglich, erstmals jedoch für das Jahr 2025. Für frühere Jahre (bis 2024) bleibt ein Nachholen ausgeschlossen.
- Sie haben sowohl im laufenden Jahr als auch im Jahr, für das Sie die Beiträge nachzahlen möchten, AHV-Beiträge geleistet. Bei Angestellten werden die AHV-Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Ausgleichskasse überwiesen.
- Eine Nachzahlung für ein vergangenes Jahr ist erst möglich, wenn Sie im laufenden Jahr den Maximalbetrag einbezahlt haben.
- Der Einkauf für ein verpasstes Kalenderjahr muss in einem einzigen Jahr erfolgen. Es ist nicht erlaubt, die Nachzahlung für ein verpasstes Jahr über mehrere Jahre nachzuholen.
- Sie haben bisher keinen ordentlichen Bezug (frühestens ab 60 Jahre möglich, im Vorfeld der Pensionierung) aus der Säule 3a vorgenommen. Sobald Sie einen ordentlichen Bezug aus der Säule 3a vorgenommen haben, ist ein nachträglicher Einkauf grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Sie müssen bei der Vorsorgestiftung ein schriftliches Gesuch einreichen. Es ist davon auszugehen, dass die Vorsorgestiftungen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen werden.
Weitere Informationen:
Vergleich Säule 3a-Konten
Vergleich Vorsorgefonds
Vergleich Vorsorge-Apps
Die wichtigsten Ratgeber zur Säule 3a im Überblick
So sparen Sie mit der dritten Säule Steuern
So finden Sie die richtige 3a-Vorsorgelösung
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