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Anlegen & Vorsorge

Kosten in der Vermögensverwaltung

28. September 2021 - Benjamin Manz

Anlegerinnen und Anleger sollten sich beim Entscheid für einen Vermögensverwalter nicht nur von der vergangenen Performance und den schönen Büroräumlichkeiten, sondern auch von den anfallenden Kosten leiten lassen.

In der vorliegenden Aufstellung werden mögliche Kosten und Gebühren in der unabhängigen Vermögensverwaltung und im Private Banking aufgeführt. Die Gebührenstrukturen gelten sowohl für die eigentliche diskretionäre Vermögensverwaltung als auch für die Anlageberatung (Investment Advisory). Die nachfolgende Liste kann Ihnen beim Kostenvergleich zwischen mehreren Vermögensverwaltern oder Banken helfen.

Grundsätzlich können sieben verschiedene Arten von Kosten oder Gebühren unterschieden werden, die einzeln oder in Kombination fällig werden: Verwaltungs-, Honorar-, Performance-, Bank- und Produkt-Gebühren sowie indirekte Kosten und fiskalische Abgaben.

1.  Verwaltungsgebühren

  • Die eigentliche Management-Fee oder Verwaltungsgebühr beträgt gewöhnlich zwischen 0 bis 1.5 Prozent des Anlagebetrags pro Jahr.
  • Start-Up-Fee: Einmalige Einstiegsgebühr. Wird eher selten erhoben. Beträgt gewöhnlich zwischen 0 bis 5 Prozent des anfänglichen Anlagebetrags.

2.  Honorar-Gebühren

  • Vermögensverwalter und -berater können für Ihre Dienstleistungen mit einem Honorar entschädigt werden. Die reine Honorarberatung verzichtet dabei auf Performance- und Verwaltungsgebühren.

3.  Performance-Gebühren

  • Auch Gewinnbeteiligung genannt. Performance-Gebühren betragen gewöhnlich zwischen 5 und 20 Prozent des jährlichen Gewinns. Werden eher selten fällig.

4.  Bankgebühren

  • Abhängig von der Bank und der in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden eine Vielzahl unterschiedlicher Gebühren fällig. Manchmal werden die Gebühren aber auch von der Bank und dem Vermögensverwalter gemeinsam festgelegt. Die fünf wichtigsten Bankgebühren sind hier aufgeführt:
    • Depotführungsgebühren. Üblich sind 0.1 bis 0.5 Prozent pro Jahr des Anlagebetrags (Depotvermögens).
    • Administrationsgebühren. Üblich sind 0.1 bis 0.2 Prozent pro Jahr des Depotvermögens. Werden nicht immer erhoben.
    • Kontoführungsgebühren. Üblich sind 0 bis 100 CHF pro Jahr und Konto. Werden nicht immer erhoben.
    • Courtagen. Fallen beim An- und Verkauf von Wertpapieren an. Variieren je nach Art des Wertpapiers. Üblich sind 0.2 bis 2 Prozent des Transaktionsvolumens. Vergleichen Sie hierzu auch unseren Online-Trading-Vergleich.
    • Wechselkurszuschlag (Fremdwährungsgebühren). Fallen beim Kauf oder Verkauf von Werten in fremder Währung an. Üblich sind 0.05 bis 1 Prozent des Transaktionsvolumens.

5.  Produktgebühren

  • Abhängig von den gekauften Produkten – wie beispielsweise Anlagefonds, Hedgefonds – können weitere Gebühren anfallen. Einzeltitel wie Aktien und Obligationen sind davon in der Regel nicht betroffen (Courtagen werden allerdings fällig).
    • Ausgabegebühren (Produktkauf-Gebühren). Gewöhnlich 0 bis 5 Prozent des investierten Betrags.
    • Rücknahmegebühren (Produktverkaufs-Gebühren). Gewöhnlich 0 bis 3 Prozent des investierten Betrags.
    • Produkt-Verwaltungsgebühren (TER). Gewöhnlich 0.1 bis 2.5 Prozent des investierten Betrags.

6.  Retrozessionen und indirekte Kosten

  • Retrozessionen (auch Retros oder Kickbacks genannt) sind im eigentlichen Sinne keine Kosten, werden von Bankenkritikern aber als «indirekte Kosten» eingestuft. Das Argument: Da Retrozessionen gemäss Bundesgerichtsentscheid dem Kunden gehören, aber weiterhin von manchen Vermögensverwaltern beansprucht werden, können Retrozessionen als indirekte Kosten beziehungsweise indirekte Gebühren verstanden werden. Retrozessionen sind umstritten, da sie zu Interessenkonflikten führen können. Im schlimmsten Fall führt ein solcher Interessenkonflikt zu einer schlechteren Performance oder zu höheren Produktkosten für den Kunden. Die Höhe der Retrozessionen variiert stark je nach Anlage oder Bank. Immer mehr Banken verzichten ganz auf Retrozessionen, verlangen im Gegenzug aber höhere Verwaltungsgebühren.

7.  Fiskalische Abgaben

  • Verschiedene Abgaben fallen zusätzlich an, darunter Stempelsteuern (etwa im Fall von Transaktionen) oder Mehrwertsteuern (etwa im Fall von Depotgebühren).

Ausgewiesen werden diese unterschiedlichen Gebührenarten je nach Vermögensverwalter oder Bank unterschiedlich genau. Ein Vergleich der Gebühren in der Vermögensverwaltung lohnt sich.

Schweizer Banken gehen zunehmend dazu über, verschiedene dieser Gebührenarten als einheitliche Pauschalgebühr zusammenzufassen. Auch Pauschalgebühren decken aber selten alle Kosten restlos ab. Ein Vergleich der Vermögensverwaltungsgebühren lohnt sich.

Weitere Informationen:
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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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