Anlegerinnen und Anleger wissen: Gebühren schmälern die Rendite. Dies gilt nicht nur für all jene, die auf eigene Faust investieren – auch in der Vermögensverwaltung (Private Banking) spielen die Gebühren eine wichtige Rolle. Welche Gebühren verrechnet werden, variiert je nach Anbieter. Doch zu den wichtigsten Kosten gehören:
- Pauschalgebühren
- Courtagen
- Produktkosten
- Stempelsteuern
- Retrozessionen
- Performance-Gebühren
In diesem Ratgeber klärt Sie moneyland.ch über diese Kostenpunkte auf.
Die Pauschalgebühren betreffen das Vermögensverwaltungsmandat selbst. Sie schliessen nebst den Verwaltungsgebühren in der Regel auch Depotgebühren ein, bei vielen Anbietern auch die Transaktionsgebühren (Courtagen). Wichtig: Obgleich der Name suggeriert, dass diese Gebühr «pauschal» sämtliche Kosten abdeckt, fallen bei der Vermögensverwaltung noch weitere Kosten an.
Für gewöhnlich werden die Gebühren prozentual auf Grundlage des Anlagebetrags fällig. Häufig variieren die Pauschalgebühren je nach gewählter Strategie. Bei vielen Anbietern gilt: Je höher der Aktienanteil, desto höher fallen auch die Kosten aus.
Beim Kauf und Verkauf der verschiedenen Anlageinstrumente, zum Beispiel Aktien, Obligationen und Exchange Traded Funds (ETF), fallen Transaktionsgebühren an. Diese werden auch als Courtagen bezeichnet. Diese Kosten werden bei einigen Anbietern zusätzlich erhoben, bei anderen sind sie in den Pauschalgebühren enthalten.
Robo-Advisors statt klassische Vermögensverwalter
Wer sich im digitalen Umfeld wohl fühlt, kann anstelle herkömmlicher Vermögensverwalter auch auf sogenannte Robo-Advisors setzen. Diese digitalen Anbieter funktionieren in der Regel über eine App oder eine Online-Plattform und zeichnen sich im Allgemeinen durch niedrige Gebühren aus. Hinzu kommt, dass Robo-Advisors schon für kleinere Anlagebeträge verfügbar sind. Klassische Vermögensverwalter schreiben oft hohe Mindestbeträge von 50’000 Franken oder mehr vor.
Der interaktive Private-Banking-Vergleich von moneyland.ch berücksichtigt nebst klassischen auch digitale Vermögensverwalter. Kommen für Sie hingegen keine Robo-Advisors infrage, können Sie die Resultate entsprechend filtern.
Die Produktkosten hängen nicht direkt mit Ihrem gewählten Anbieter, sondern mit den Anlageprodukten zusammen, in die Sie investieren. Dies betrifft keine Einzeltitel wie einzelne Aktien und Obligationen, sondern Kollektivanlagen wie Anlagefonds und ETF sowie strukturierte Produkte wie Tracker-Zertifikate. Laufende Gebühren werden als Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen und dem Fondsvermögen belastet.
Bei passiven ETF und Indexfonds liegt die TER in den meisten Fällen bei unter 0.5 Prozent, teilweise gar bei unter 0.1 Prozent. Bei aktiven Investmentfonds müssen Sie indes mit weitaus höheren Produktkosten rechnen, dort beträgt die TER häufig mehr als 1 Prozent.
Bei Transaktionen mit abgabepflichtigen Wertschriften – darunter Aktien, Obligationen und ETF – fällt neben Courtagen auch die Stempelsteuer an. Diese beträgt unabhängig von Ihrem gewählten Anbieter 0.075 Prozent für Schweizer und 0.15 Prozent für ausländische Wertschriften. Schweizer Indexfonds sind anders als ETF von der Stempelsteuer befreit.
Mit Retrozessionen (Kickbacks) sind Provisionen gemeint, welche der Vermögensverwalter durch eine Drittpartei – zum Beispiel einem Fondsanbieter – erhält. Zwar handelt es sich dabei um keine Kosten im engeren Sinne. Doch Retrozessionen wirken sich indirekt auf die Preisgestaltung aus: Produkte mit Retrozessionen sind für Kundinnen und Kunden häufig teurer.
Es können Interessenskonflikte entstehen, weil sich der Vermögensverwalter etwa nicht für den besten Fonds entscheidet, sondern für jenen, der ihm eine Provision einbringt. Hinzu kommt, dass Retrozessionen je nach Anbieter einbehalten werden, obwohl sie rechtlich den Kundinnen und Kunden zustehen.
Viele Anbieter verzichten auf Produkte mit Retrozessionen. Auf den Produktseiten des interaktiven Private-Banking-Vergleichs können Sie prüfen, bei welchen Vermögensverwaltern Retrozessionen möglich sind.
Diese Gebühren werden als prozentualer Anteil der Rendite fällig, die Ihr Portfolio in einem festgelegten Zeitraum erzielt hat. Üblicherweise dient die Performance des Vorjahres als Grundlage. Die genauen Konditionen variieren je nach Anbieter. In vielen Fällen fallen Performance-Gebühren nur dann an, wenn der Vermögensverwalter mit Ihren Anlagen eine zuvor vereinbarte Mindestrendite übertrifft. Andere Anbieter erheben die Gebühren allerdings auf die gesamte positive Rendite. Performance-Gebühren fallen nur bei wenigen Anbietern an.
Je nach Bank können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören etwa Fremdwährungskosten in Form von Wechselkursaufschlägen sowie Börsengebühren. Bei manchen Anbietern sind Depotgebühren nicht in den Pauschalgebühren enthalten.
Wie kann ich Gebühren sparen?
Wer Kosten sparen möchte, ist gut beraten, die verschiedenen Vermögensverwalter vorab zu vergleichen. Die Pauschalgebühren variieren je nach Anbieter beträchtlich – und wer zu hohe Gebühren zahlt, verschenkt fahrlässig einen Teil seiner Rendite.
Sie sollten indes nicht nur beim Anbieter, sondern auch bei den Anlageinstrumenten ansetzen. Ein erheblicher Teil der Gebühren hängt nämlich mit den ausgewählten Anlageprodukten zusammen. Anlagestrategien auf Basis aktiver Fonds sind in aller Regel weitaus kostspieliger als jene, die auf Indexfonds und passive ETF setzen – und eine Überrendite gegenüber dem Gesamtmarkt ist mit aktiven Produkten keineswegs garantiert.
Anzumerken ist zudem, dass Sie Ihre Anlagestrategie nicht allein von den Kosten abhängig machen. Denn obwohl Strategien mit höherem Aktienanteil oftmals höhere Gebühren nach sich ziehen, haben sich diese in der Vergangenheit zumeist als ertragreichere Strategie erwiesen – denn Aktien waren nicht nur ein Kosten-, sondern auch ein Renditetreiber.
Weitere Informationen:
Schweizer Vermögensverwalter im Vergleich
Vermögensverwaltung: Vor- und Nachteile
Robo-Advisors: Digitale Vermögensverwalter im Vergleich